Kann ein Kind wegen Erkrankung das Angebot nicht besuchen, geben die Eltern bis spätestens 08:00 Uhr des Betreuungstages Bescheid.
Sollte ein Kind trotz leichter Erkältung, Durchfall etc. gebracht werden, entscheidet die zuständige Betreuungsperson, ob das Kind bleiben kann.
Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, werden die Eltern umgehend informiert, und das kranke Kind muss abgeholt werden.
Bei Krankheitstagen, die auf einen bezahlten Betreuungstag fallen kann kein Anspruch auf einen zusätzlichen Tag verlangt werden. Dies gilt auch bei Ferien.