Finden Sie hier zentral und einfach diverse Informationen. Mit dem Button rechts kommen Sie z.B. direkt zu Formularen, Webseiten und weiteren nützlichen Informationen. Möglicherweise reicht Ihnen auch die Kurz-Beschreibung links.
In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung wird der weitere Verlauf besprochen.
Für die Eingewöhnung eines Kindes wird mit einer Zeit von mindestens zwei bis drei Wochen gerechnet.
Die Eltern müssen in der ersten Woche in der Kita anwesend und in der zweiten Woche telefonisch erreichbar sein.
Für die Eingewöhnung wird ein einmaliger Betrag von CHF 100.– erhoben.
Schnupperlektionen sind jederzeit möglich.
Bitte melden Sie sich dafür direkt bei der Geschäftsleitung.
Die Kita verfügt über flexible Plätze, diese werden mit 10% Mehrkosten gegenüber den normalen Tarifen verrechnet.
Der Betreuungsumfang muss jeweils ein Monat im Voraus an die Geschäftsleitung gemeldet werden.
Die Betreuungstage eines Kindes werden bei der Anmeldung festgelegt.
Sofern nicht alle Kitaplätze belegt sind und wenn es der Kitabetrieb zulässt, können Eltern in Absprache mit der Geschäftsleitung Zusatztage buchen.
Wenn man Betreuungstage innerhalb der Woche tauscht, geltend diese auch als Zusatzmodule. Die Zusatzmodule werden zum Volltarif verrechnet.
Die Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäss Betreuungsvertrag auf ein Monatsende zu erfolgen.
Besucht ein Kind vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kita nicht mehr, ist die volle Monatspauschale bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
Auch bei einer Reduktion des Betreuungsumfanges ist die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
Die Gemeinde Diessenhofen und Basadingen - Schlattingen gewährt den in den Gemeinden wohnhaften Familien unter gewissen Voraussetzungen Subventionen auf die Krippentarife.
Die Voraussetzungen sind im Subventionsreglement der Gemeinden festgehalten.
Die Subventionen müssen direkt bei der Gemeinde angefragt werden.
Kann ein Kind wegen Erkrankung das Angebot nicht besuchen, geben die Eltern bis spätestens 08:00 Uhr des Betreuungstages Bescheid.
Sollte ein Kind trotz leichter Erkältung, Durchfall etc. gebracht werden, entscheidet die zuständige Betreuungsperson, ob das Kind bleiben kann.
Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, werden die Eltern umgehend informiert, und das kranke Kind muss abgeholt werden.
Bei Krankheitstagen, die auf einen bezahlten Betreuungstag fallen kann kein Anspruch auf einen zusätzlichen Tag verlangt werden. Dies gilt auch bei Ferien.
Bei Ferienabwesenheit und anderem Fernbleiben ist die Monatspauschale voll zu entrichten.
Ausnahmeregelung bei Abwesenheit über einem Monat (4 Wochen), in diesem Fall werden 50% der normal üblichen Monatspauschale verrechnet.