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Platzanfrage
mini Spielgruppe

Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Nach erfolgreicher Einreichung werden wir sie persönlich Kontaktieren und dann weitere Schritte besprechen. Bis bald!

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Betreuung Montag
Betreuung Freitag

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  • Wie verläuft eine Anmeldung in der Kita?
    Die Eltern melden zu betreuende Kinder mit dem online Anmeldeformular direkt bei der Geschäftsleitung an. Die Geschäftsleitung nimmt Kontakt mit der Familie auf und zeigt bei einer Besichtigung die Räumlichkeiten. Das Familienzentrum Chnopf schliesst mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Darin festgehalten sind der Umfang der Betreuung, die Betreuungskosten sowie die gegenseitige Kündigungsfrist. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
  • Wie verläuft eine Anmeldung in der Spielgruppe?
    Die Eltern melden zu betreuende Kinder mit dem online Anmeldeformular direkt bei der Geschäftsleitung an. Die Geschäftsleitung entscheidet, über die Aufnahme des Kindes. Das Familienzentrum Chnopf bestätigt den Platz und sendet den Eltern alle Informationen zum Start des Angebots. Der Einstieg ist nur bei Semesterbeginn möglich (August & Februar).
  • Mein Kind muss ein Angebot aufgrund des selektiven Obligatoriums vorschulische Sprachförderung besuchen, wie verläuft die Anmeldung?
    Kinder, welche aufgrund des Obligatoriums ein Angebot besuchen müssen, werden ebenfalls von den Eltern mit dem online Anmeldeformular angemeldet. In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung wird der weitere Verlauf besprochen.
  • Wie ist die Eingewöhnungszeit in der Kita geregelt?
    Für die Eingewöhnung eines Kindes wird mit einer Zeit von mindestens zwei bis drei Wochen gerechnet. Die Eltern müssen in der ersten Woche in der Kita anwesend und in der zweiten Woche telefonisch erreichbar sein. Für die Eingewöhnung wird ein einmaliger Betrag von CHF 100.– erhoben.
  • Kann ich in der Spielgruppe mit meinem Kind schnuppern?
    Schnupperlektionen sind jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich dafür direkt bei der Geschäftsleitung.
  • Bietet die Kita flexible Plätze an?
    Die Kita verfügt über flexible Plätze, diese werden mit 10% Mehrkosten gegenüber den normalen Tarifen verrechnet. Der Betreuungsumfang muss jeweils ein Monat im Voraus an die Geschäftsleitung gemeldet werden.
  • Gibt es Zusatztage in der Kita?
    Die Betreuungstage eines Kindes werden bei der Anmeldung festgelegt. Sofern nicht alle Kitaplätze belegt sind und wenn es der Kitabetrieb zulässt, können Eltern in Absprache mit der Geschäftsleitung Zusatztage buchen. Wenn man Betreuungstage innerhalb der Woche tauscht, geltend diese auch als Zusatzmodule. Die Zusatzmodule werden zum Volltarif verrechnet.
  • Wie kündige ich meinen Kitaplatz?
    Die Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäss Betreuungsvertrag auf ein Monatsende zu erfolgen. Besucht ein Kind vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kita nicht mehr, ist die volle Monatspauschale bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Auch bei einer Reduktion des Betreuungsumfanges ist die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Verfügt die Kita über Subventionierte Plätze?
    Die Gemeinde Diessenhofen und Basadingen - Schlattingen gewährt den in den Gemeinden wohnhaften Familien unter gewissen Voraussetzungen Subventionen auf die Krippentarife. Die Voraussetzungen sind im Subventionsreglement der Gemeinden festgehalten. Die Subventionen müssen direkt bei der Gemeinde angefragt werden.
  • Wie ist der Umgang mit kranken Kindern?
    Kann ein Kind wegen Erkrankung das Angebot nicht besuchen, geben die Eltern bis spätestens 08:00 Uhr des Betreuungstages Bescheid. Sollte ein Kind trotz leichter Erkältung, Durchfall etc. gebracht werden, entscheidet die zuständige Betreuungsperson, ob das Kind bleiben kann. Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, werden die Eltern umgehend informiert, und das kranke Kind muss abgeholt werden. Bei Krankheitstagen, die auf einen bezahlten Betreuungstag fallen kann kein Anspruch auf einen zusätzlichen Tag verlangt werden. Dies gilt auch bei Ferien.
  • Bezahle ich bei Ferienabwesenheit den ganzen Tarif?
    Bei Ferienabwesenheit und anderem Fernbleiben ist die Monatspauschale voll zu entrichten. Ausnahmeregelung bei Abwesenheit über einem Monat (4 Wochen), in diesem Fall werden 50% der normal üblichen Monatspauschale verrechnet.
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